Ursula Pidun


„Darum geht es ja: Menschen einschüchtern, Menschen abschrecken.“

Bodo Ramelow, Fraktionschef der Linken in Thüringen, wurde jahrzehntelang vom Verfassungsschutz überwacht. Zu Unrecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Inlandsgeheimdienste handelten grundgesetzwidrig. Aus welchen Gründen wurde der Politiker observiert, wie geht eine solche Bespitzelung vonstatten, wer hat sie veranlasst und welche Belastungen bringt eine solche Überwachungsmaßnahme mit sich? Wir haben nachgefragt.

Herr Ramelow, Sie wurden jahrzehntelang vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Wissen Sie, wann genau die Observationen begonnen haben und mit welcher Begründung das veranlasst wurde?

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow (Linke)

(Foto: Linksfraktion Thüringen)

In meiner Personenakte sind Ereignisse vom Anfang der 1980er Jahre verzeichnet. Die Bespitzelung umfasst also einen Umfang von über 30 Jahren. Die Begründung für diesen tiefen Eingriff in meine Rechte ist im Laufe der inzwischen 15 Prozesse, die ich gegen den Verfassungsschutz geführt habe, von der Gegenseite immer wieder sozusagen freihändig und offensichtlich willkürlich verändert worden.

Wer hat ein solches Ausspionieren denn veranlasst?

Welche konkrete Person das jeweils angeordnet hat, weiß ich nicht. Die politische Verantwortung tragen die jeweiligen Regierungen, vor allem die Innenminister. Der Verfassungsschutz glaubt, sich selbst zu einer solchen Beobachtung ermächtigen zu können. Dabei ist die vom Geheimdienst angesetzte Eingriffsschwelle selbst gegenüber Abgeordneten erschreckend niedrig. Begonnen hat es allerdings mit meiner Solidarität zu einem Berufsverbote-Opfer an meinem damaligen Wohnort Marburg. Solidarität mit Linken steht in Deutschland wohl unter Generalverdacht.

Gibt oder gab es ähnliche Fälle einer solchen Observation auch von Personen anderer Parteien oder ist (bzw. war) das allein den Linken vorbehalten?

In Köln in meinem Verwaltungsgerichtsstreit wurde ausgeführt, dass vor mir wohl Grüne auch unter Beobachtung gestanden haben. Das sei aber sofort beendet worden als die erste rot-grüne Bundesregierung gebildet wurde, antwortete der Prozessvertreter der von mir verklagten Bundesregierung. Bekannt geworden sind seitdem aber vor allem Fälle aus der Linken – zeitweise war die halbe Bundestagsfraktion persönlich mit Personenakten betroffen und alle Abgeordneten waren mit Erfassungsnummer und den Daten aus dem Bundestagshandbuch registriert, übrigens bis hin zur Vizepräsidentin des Bundestages, Petra Pau.

Wann ist Ihnen bewusst geworden, dass Sie unter einer derartigen Beobachtung stehen und was haben Sie damals gedacht?

Ich habe 1999 als einer der Spitzenkandidaten der PDS zur Landtagswahl kandidiert. Ein Jahr vorher und während des Wahlkampfes kursierten CDU-Propagandapamphlete, in denen ich auf merkwürdige Art und Weise angegriffen wurde. Schon bei diesen Attacken habe ich mich an Geheimdienstaktivitäten erinnert gefühlt. Ende 2002 habe ich dann erfahren, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz eine Personenakte über mich führt – in der die Vorwürfe wieder auftauchten, die mir in den CDU-Broschüren gemacht worden waren –, später auch, dass es eine solche Akte beim Bundesamt für Verfassungsschutz gibt.

Wie geht eine solche bundesdeutsche Bespitzelung vonstatten? Dringt sie in alle Bereiche des Lebens ein, oder betrifft sie insbesondere das berufliche Umfeld innerhalb der politischen Tätigkeit?

Sie dringt in alle Bereiche ein. Die frühen Einträge betrafen sehr persönliche Dinge wie beispielsweise meine Hochzeitanzeige und Geburtsanzeigen unserer Kinder. Dann ging es um Veranstaltungen, die ich als Gewerkschaftssekretär organisiert habe – beispielsweise die Menschenrechte in Südafrika betreffend –, um Solidaritätserklärungen, die ich unterschrieben habe, um die Tatsache, dass und in welcher Form ich mich zur Frage der Lohnangleichung in Ostdeutschland geäußert habe, um die Frage, neben wem ich bei einer Podiumsdiskussion gesessen habe, um einen Zeitungsbericht, dass ich den Kampf gegen Neonazis fortsetzen werde…

Verzeichnet war auch, dass ich vor der Gründung der Partei DIE LINKE ein offizielles Gespräch mit einer Professorin aus dem Apparat der chinesischen kommunistischen Partei geführt habe. In diesem Jahr war ich als Mitglied einer Delegation in China. Angeführt wurde sie von Ministerpräsidentin Lieberknecht, die dort auch offizielle Kontakte mit Vertretern der kommunistischen Partei hatte – ohne dass sich der Verfassungsschutz darum kümmert.

Inwieweit werden durch eine solche, massiv in die Persönlichkeitsrechte eingreifende Maßnahme, auch Menschen in Ihrem Umfeld wie etwa Familie und Freunde tangiert?

Sehr stark, und das hat mich immer sehr bedrückt. Nach dem Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das meine Beobachtung aus offenen Quellen für rechtens erklärt hat, reagierte meine Frau sehr sarkastisch; sie hat gesagt, sie hängt jetzt erst einmal alle Gardinen ab, damit auch unsere Wohnung eine öffentliche Quelle ist! Und natürlich haben Wählerinnen und Wähler gefragt, ob sie jetzt überhaupt mit mir kommunizieren können, mir Dinge anvertrauen können, um die ich mich parlamentarisch kümmern soll. Und genau darum geht es ja: Menschen einschüchtern, Menschen abschrecken. Als sich ein V-Mann bei mir selbst enttarnte, da merkte ich, wie nah diese Dienste mir gekommen sind, denn diese Person bewegte sich häufiger innerhalb meines Wahlkreisbüros.

Wie immens waren die Belastungen für Sie, ständig beobachtet zu werden?

Sie war riesig, auch wenn ich das nicht zugegeben habe. Ich habe mich immer gezwungen, zu lächeln, niemals eine Schwäche zu zeigen, um den Bürgern und Wählern deutlich zu machen, dass ich mich nicht einschüchtern lasse. Als die Nachricht vom Sieg in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht kam, fiel dann die Anspannung der ganzen Jahre von mir ab. Da habe ich geweint, das gebe ich zu.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nunmehr entschieden hat, dass die jahrzehntelange Observation unzulässig war. Müssen jene, die Ihre Überwachungen angeordnet haben, Konsequenzen tragen und können Sie mit Schadenersatz rechnen?

Sie können nicht so weitermachen, wie bisher. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass mein parteipolitisches Engagement, welches – das sagt es ausdrücklich – auf dem Boden unserer demokratischen Ordnung steht, diese Ordnung stärkt. Konsequenzen hat das Urteil auch für das Bundesverwaltungsgericht, denn zunächst geht mein Fall dorthin zurück. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende juristische Ohrfeige für die Leipziger Richter. Sie müssen jetzt nachsitzen. Interessant ist, dass in einem ähnlichen Fall schwedischen Abgeordneten vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Schadenersatz zugesprochen worden ist.

Welche Konsequenzen hat das Urteil denn ganz generell in Hinblick auf Überwachungen von Personen im Abgeordneten-Status?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sich völlig über die Statusrechte von Abgeordneten hinweg gemogelt, darüber, dass ich – und die anderen Abgeordneten natürlich auch – die Regierung und die Exekutive kontrollieren soll, nicht umgekehrt. Sehr wichtig ist, dass dieses Urteil große Bedeutung weit über meinen Fall hinaus hat. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Kriterien benannt, hinter die Geheimdienste und andere Gerichte nicht wieder zurück können. Für eine Beobachtung von Abgeordneten gelten ab jetzt sehr strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Aber es ist eine ganze Reihe von vergleichbaren Klagen entscheidungsreif. Pau, Enkelmann, Bartsch und viele weitere. Da werden die unteren Gerichte in Zukunft genau darauf achten müssen, was in meinem Fall als Leitsätze ausgeurteilt wurde.

Aber politisch muss nun daran gearbeitet werden, dass die gesamte Observation der Linken eingestellt wird. Auch die Bayerische Landesregierung muss endlich akzeptieren, dass wir eine politische Partei im demokratischen Spektrum sind und dass die Vision vom Sozialismus eine zulässige und ich meine sogar notwendige Hoffnung auf friedliche Veränderung ist.

Alle Fotos: Linksfraktion Thüringen

Source: Bodo Ramelow über seine jahrzehntelange Bespitzelung.