Ursula Pidun


Bundesregierung verweigert erneut Lobbyregister

Ein verpflichtendes Lobbyregister würde durch eine gesetzliche Regelung eingeführt und aufzeigen, welche Akteure sich mit ihren Interessen in Politikprozesse einbringen und welche Ressourcen sie dafür aufwenden. Doch entgegen der Versprechen, endlich transparenter agieren zu wollen, verweigert die Bundesregierung erneut ein Lobbyregister.

Foto: pressmaster/Clipdealer.de)

Die Bundesregierung verweigert konsistent die Einführung eines Lobbyregisters.

(Foto: pressmaster/Clipdealer.de)

Zuletzt hat sich Thomas Oppermann, SPD-Abgeordneter und Vizepräsident des Bundestages, für ein verpflichtendes Lobbyregister ausgesprochen. Auch der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg hat ein verpflichtendes Lobbyregister befürwortet. Eine Gesetzesinitiative aus den Regierungsfraktionen lässt jedoch auch zur Halbzeit der Legislaturperiode noch auf sich warten. LobbyControl fordert die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters seit der Gründung des Vereins 2005.

Open Government Partnership

Die Open Government Partnership ist ein Zusammenschluss von 79 Ländern und hat sich zur Aufgabe gesetzt, Regierungshandeln transparenter zu gestalten. Deutschland gehört seit 2016 dazu. Die beteiligten nationalen Regierungen verabschieden nationale Aktionspläne, die das Ergebnis eines Austauschs zwischen Regierung und Zivilgesellschaft sein sollen.

LobbyControl hat sich 2019 am Konsultationsverfahren zum 2. Nationalen Aktionsplan (NAP) im OGP-Prozess beteiligt. Neben anderen Themen fand die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters breite Unterstützung während der Konsultation und wurde der Bundesregierung zur Aufnahme in den 2. NAP empfohlen.

Bundesregierung stellt sich gegen Empfehlung

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 den 2. NAP verabschiedet, in dem ein verpflichtendes Lobbyregister nun aber nicht enthalten sein wird. Auch eine umfassende legislative Fußspur, die die Einflussnahme im Gesetzgebungsprozess transparent machen soll, fehlt im 2. NAP, obwohl auch diese empfohlen wurde.

Anlässlich der Verabschiedung des 2. Nationalen Aktionsplans im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) durch das Bundeskabinett am 4. September 2019 kommentiert Imke Dierßen, Politische Geschäftsführerin von LobbyControl:

„Die Bundesregierung hat im Rahmen der Open Government Partnership eine Konsultation mit der Zivilgesellschaft initiiert, bei der ein verpflichtendes Lobbyregister breite Unterstützung fand. Nun folgt die Große Koalition der Empfehlung zur Einführung des Registers erneut nicht. Das ist eine Blamage für die Bundesregierung und eine große Enttäuschung für die Zivilgesellschaft.
 
Die Bundesregierung behauptet, Politik transparenter machen zu wollen. Dem wird sie nicht gerecht, wenn sie den zentralen Bereich der Politikbeeinflussung durch Lobbyisten ausnimmt.“

Deutschland bleibt intransparent

Bereits in ihrer Einschätzung zu den Vorschlägen aus der Konsultation im OGP-Prozess war die Bundesregierung gar nicht inhaltlich auf das Lobbyregister eingegangen, sondern hat lediglich auf andere bereits existierende Regeln zum Umgang mit Lobbyisten hingewiesen, wie z.B. die Regeln zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Es ist äußerst unbefriedigend, dass die Bundesregierung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem verpflichtenden Lobbyregister vermissen lässt.

 

Verweise:

Lobbyregister: „Jetzt muss die Union liefern!“

Deutschland setzt Empfehlungen gegen Korruption nicht durch

Hunderte Kontakte der Bundesregierung veröffentlicht

Parteispenden: Liste der Top-Finanziers