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EuGH-Urteil - Anlasslose Datenspeicherung ist rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat heute die anlasslose Speicherung von Daten auf Vorrat in Großbritannien und Schweden für unzulässig erklärt. Demnach verstoßen Großbritannien und Schweden gegen EU-Recht. Auch die Bundesregierung wird die Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form ändern müssen.

Redaktion Spreezeitung

Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)

Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert das Urteil, das ein Wegweiser für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten ist:

„Der Europäische Gerichtshof sagt es klipp und klar: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Die nationalen Gesetze zur anlasslosen Datenspeicherung in Großbritannien und Schweden verstoßen gegen EU-Recht. Das Urteil ist ein Erfolg für die Bürgerrechte und weist den Weg in eine Europäische Union ohne anlasslose Massendatensammlungen.

Die Bundesregierung muss die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit geregelt ist, jetzt ändern. Die Speicherung von Daten auf Vorrat darf nur im Ausnahmefall erlaubt sein und muss sich auf die je nach Anlass absolut notwendigen Daten beschränken. In jedem Fall muss die Speicherdauer auf ein Mindestmaß begrenzt sein und es bedarf für den Zugriff auf die gespeicherten Daten einer richterlichen Anordnung."

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