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Debatte

Transatlantischer Datenschutz bekommt klare Kontur

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dem Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union und der USA („Umbrella-Agreement“) zugestimmt. Jan Philipp Albrecht kommentiert.

Ursula Pidun

Jan Philipp Albrecht,  stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses
im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)

Hintergrund sind künftige und dann verbindliche Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks wie etwa auf Auskunft, Information und Korrektur, die sie nun auch vor Gerichten in den USA und der Europäischen Union einklagen können.

Der transatlantische Datenschutz setzt Datenschutzstandards für den Informationsaustausch, wenn der Austausch durch Gesetze in der EU oder Abkommen mit den USA erlaubt wurde. Die Ratifizierung des Abkommens wird beim Ministertreffen am 4. und 5. Dezember in Washington vorbereitet. Auf EU-Seite werden voraussichtlich Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Inneres, und Justizkommissarin Vera Jourová teilnehmen.

Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt das transatlantische Datenschutz-Abkommen, das erstmals hohe verbindliche Datenschutzstandards für die Datenweitergabe setzt und erklärt:

„Der transatlantische Datenschutz bekommt eine klare Kontur. Zukünftig gibt es endlich hohe verbindliche Standards und starke Rechte für die Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks, wenn Daten zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden. Nach sechs Jahren Verhandlungen heben wir den Datenschutz mit den USA auf ein neues Niveau.

Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind besser geschützt, als mit der simplen gegenseitigen Anerkennung bestehender niedriger Standards. Mit dem Abkommen schlagen wir einen neuen Weg zu transatlantisch verbindlichen, hohen Standards für den Schutz der Grundrechte ein.

Das Abkommen ist keine Rechtsgrundlage für Datentransfers, sondern ein Datenschutzschirm für den rechtlich genehmigten Datenaustausch, und Datenschutzbehörden können jederzeit die Einhaltung überprüfen“

Verweise:

  • Themensammlung Datenschutz
  • Interview: Diskriminierung anhand von Datenprofilen ist bereits gang und gäbe
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