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Debatte

Strenges Lobbyregister: Hinterzimmerpolitik muss ein Ende haben

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Thema Lobbyregister hat sich die Transparenzinitiative abgeordnetenwatch.de für strenge Transparenzpflichten für Lobbyisten ausgesprochen. „Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Unternehmen und Lobbyverbände politische Entscheidungen im eigenen Interesse beeinflussen wollen“, erklärt abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack.

SPZ / up

abgeordnetenwatch.de fordert deshalb ein verbindliches Lobbyregister, in dem Unternehmen, Verbände und Organisationen u.a. Angaben zu ihrer Mitwirkung an Gesetzentwürfen, ihren Auftraggebern und ihren Lobbybudgets machen müssen.

"Länder wie Kanada zeigen, dass strenge Transparenzpflichten für Lobbyisten möglich sind. Leider sind hierzulande die Widerstandskräfte in Teilen der Politik und bei vielen Lobbyvertretern nach wie vor ungebrochen."

so Hackmack.

Vorstöße zu Gesetzentwürfen scheiterten

Verschiedene Vorstöße und Gesetzentwürfe aus den Parteien scheiterten allesamt. Gemeinsam mit Lobbycontrol erarbeitet abgeordnetenwatch.de nun selbst einen Gesetzesentwurf für ein verbindliches Lobbyregister. Die öffentliche Vorstellung soll noch vor der Sommerpause des Bundestages erfolgen.

Hackmack dazu:

"Wir möchten mit unserem Entwurf endlich klare Regeln aufstellen und die Hinterzimmerpolitik abschaffen."

Bei einer von abgeordnetenwatch.de gestarteten Petition haben sich bis Mittwochvormittag 128.028 Menschen für die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters ausgesprochen. Im November 2015 hatte eine repräsentative Emnid-Umfrage außerdem ergeben, dass sich eine breite Bevölkerungsmehrheit mehr Transparenz in Sachen Lobbyismus wünscht. 78 Prozent der Befragten schlossen sich der Forderung nach einem Lobbyregister an. (Quellen: abgeordnetenwatch.de-Petition und Emnid-Umfrage).

Klage gegen den Bundestag

abgeordnetenwatch.de hatte die öffentliche Diskussion um mehr Lobbytransparenz zuletzt mit einer Klage gegen den Deutschen Bundestag neu entfacht. In dem Gerichtsverfahren im Juni 2015 ging es um den Zugang von Lobbyvertretern zum Bundestag und die Namen der Hausausweisinhaber. Nach mehreren Gerichtsurteilen musste der Bundestag vergangenen Herbst eine Liste mit den Hausausweisinhabern offenlegen. Danach erhielten in dieser Legislaturperiode 1.103 Interessenvertreter von 468 Verbänden, Unternehmen und Organisationen einen Zugangsschein zum Bundestag, darunter Vertreter zahlreicher Rüstungs-, Energie- und Autokonzerne. Mehr als die Hälfte der Lobbyisten bekamen ihren Hausausweis über die CDU/CSU-Fraktion.

Als Konsequenz verschärfte der Bundestag Anfang 2016 die Zugangsregeln für Interessenvertreter zum Deutschen Bundestag. Fraktionen dürfen nun keine Hausausweise mehr bewilligen, außerdem können Lobbyisten von Unternehmen und Agenturen nun keine Zugangsscheine mehr erhalten. Laut eines Berichts des Tagesspiegel von heute haben dadurch nun sehr viel weniger Lobbyisten ungehinderten Zugang zu Bundestagsgebäuden. Waren bis Ende vergangenen Jahres mehr als 2.000 Hausausweise der Kategorie Grün im Umlauf, seien es nach der Verschärfung nunmehr noch 531 (Quelle: Tagesspiegel-Artikel).

Lobbyisten finden andere Zugangswege

Hackmack betonte, mit der Verschärfung der Zugangsregeln für Interessenvertreter sei allerdings nur die erste Baustelle geschlossen.

"Die Lobbyisten werden nun nach anderen Wegen suchen, um Politik zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Wahrscheinlich werden sie sich nun häufiger außerhalb des Bundestages mit Politikern treffen. Deswegen brauchen wir endlich ein verpflichtendes Lobbyisten-Register."

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