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Politik

Mütterrente - das Märchen von der Gerechtigkeit

Geht alles glatt, so soll bereits am 1. Juli 2014 die sogenannte Mütterrente eine klaffende Gerechtigkeitslücke schließen, die ansonsten dem Zorn des Volkes vor die Füße fällt. Doch was steckt dahinter, nunmehr nachzubessern, was auch Müttern, die Kinder vor 1992 Kinder geboren haben, von Anfang an zugestanden hätte?

Marlen Albertini

Das Wort "Mütterente" täuscht im Prinzip etwas vor, was nicht den Tatsachen entspricht. Denn es geht faktisch um Anrechnungen von Kindererziehungszeiten. Sie führen nicht automatisch dazu, dass eine Mutter am Ende eine Rente erhält, von der sie irgendwie leben könnte. Der Begriff "Mütterente" ist auch insofern falsch, als dass durchaus auch Väter in den Genuss von Anrechnungszeiten für Kindererziehung kommen, sofern sie überwiegend das Kind oder die Kinder erzogen haben. Derzeit in Arbeit ist auch nur eine in Teilen angepasste Anrechnung der Kindererziehungszeiten, wie sie Müttern (oder Vätern), deren Kinder ab 1992 geboren wurden, seit langem zugesprochen wird.

Was war, was kommt

Laut bisheriger Regelung werden zumeist Müttern, ggf. aber auch Vätern für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, 12 Monate Kindererziehungszeit (= 1 Rentenpunkt) zugestanden. (§ 249 SGB VI). Für Kinder die ab dem 1. Januar 1992 geboren werden, sind es hingegen gleich 36 Monate (= 3 Rentenpunkte), die dem Rentenkonto zugutekommen. (§ 56 SGB VI). Ein Rentenpunkt entspricht rund 28 Euro pro Monat (West) bzw. rund 26 Euro pro Monat (Ost). Nunmehr soll den benachteiligten Müttern und Vätern ein zusätzlicher Rentenpunkt anerkannt werden. Damit klafft die Ungerechtigkeitslücke weiter, wenngleich auch in halbierter Form.

Die Frage nach dem "Warum?" blieb bisher offen

Viele Eltern fragen sich allerdings, warum nicht von vornherein jeder Mutter (ggf. jedem Vater) zwei Rentenpunkte pro Kind zugestanden wurde, anstatt einer Gruppe drei, der anderen Gruppe hingegen nur einen Punkt anzuerkennen. Diese Erklärung sollte eigentlich die Bundesregierung plausibel kommunizieren. Bisher hat sie das tunlichst unterlassen. Die Wahrheit käme beim Bürger nicht gut an. Renten für Mütter bzw. Väter mit Kindern ab 1992 werden erst in der Zukunft ausgezahlt. Sie sind also nicht sofort fällig. Hingegen müssten Renten von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, jetzt oder bereits in Kürze gezahlt werden. Die Politik drückt sich damit vor Rentenleistungen an betroffene Mütter und Väter und schiebt die hierfür erforderlichen Zuschüsse für die Rentenkasse lieber in andere, nicht selten fragwürdige und unsinnigere Kanäle.

Gerechtigkeit bleibt weiter auf der Strecke

Auch bei der jetzigen "Mütterrente" wird weiter getrickst. Denn noch lange nicht alle Mütter und Väter, die vor 1992 Kinder erzogen haben, kommen künftig in den Genuss einer weiteren Anerkennung von Erziehungszeiten. Hat beispielsweise eine betroffene Frau ihre Berufstätigkeit relativ schnell nach der Geburt wieder aufgenommen, kommt es zu Abzügen bis hin zum kompletten Wegfall. Zwar hat der Dresdener Rechtsanwalt Matthias Herberg vor einigen Tagen Verfassungsbeschwerde gegen diese Vorgehensweise erhoben. Schließlich gilt das gleiche Verfahren nicht für Mütter und Väter mit Kindern ab 1992. Viel bringen wird das wohl eher nicht.

Die lange überfällige, steuerfinanzierte Rente

Immerhin wurde vor Jahren im Sinne einer Forderung nach Gleichbehandlung gegen jene Ungerechtigkeit geklagt, die einen Teil der Mütter (bzw. Väter) mit drei Rentenpunkten deutlich gegenüber dem anderen Teil jener Mütter und Väter mit nur einem Rentenpunkt bevorzugt. Die Klagen gegen die sogenannte Stichtagregelung wurden abgewiesen, die Ungerechtigkeit bleibt damit bestehen. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Akte "Müttererente" komplett zu schließen. Sie liegt ihr nicht wirklich am Herzen und dient lediglich als Farce. Rentenpolitik zählt auch nicht unbedingt zu den Kernkompetenzen der jetzigen sowie der vorherigen Regierungen. Es fehlen Sachverstand und Weitsicht. Eine lange überfällige, steuerfinanzierte Mindestrente, die je nach Einzahlungsleistung in die Rentenkasse stufenweise aufgestockt wird und bei jenen, die eingezahlt haben, zu keiner Sozialleistung führen darf, bringen sie nicht zustande.

Trägheit und üppige Versorgung blockieren

Alle derzeitigen Bemühungen münden in unzulänglichen Flickschustereien. Vielleicht liegt es an den allzu üppigen Privilegien, mit denen Politiker in Hinblick auf ihre eigene Versorgung von den Bürgern ausgestattet werden, die zu der beachtlichen Trägheit und Gleichgültigkeit in Sachen Rentenpolitik führt. Vorbildlich und ein Beispiel für politische Entscheidungsfähigkeit zum Wohle der Bürger ist das neue Rentenpaket jedenfalls so wenig, wie es Grund zur Hoffnung auf eine tatsächlich fundierte Verbesserung der Rentenpolitik in absehbarer Zeit gibt.

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