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Politik

Machnig (SPD): SPIEGEL-Vorwürfe nur Wahlkampf-Klamauk?

Hat Matthias Machnig zu viel Gehalt kassiert? Das jedenfalls wirf der SPIEGEL dem thüringischen Wirtschaftsminister vor. Der SPD-Politiker, der auch zum Kompetenz-Team von Peer Steinbrück zählt, wehrt die Vorwürfe nach Kräften und mittels Gegendarstellung ab.

SPZ / up

Matthias Mschnig
Thüringens Ministerpräsident wehrt sich gegen Vorwürfe im SPIEGEL (Foto: SPD.de)

Der SPIEGEL preschte heute Vormittag mit einem Bericht aus der Hecke, wonach der SPD-Politiker Matthias Machnig (SPD), der auch zum Kompetenz-Team rund um Peer Steinbrück zählt, vermeintlich zuviel Gehalt kassiert haben soll. Demnach habe Machnig "jahrelang Ruhebezüge aus seinem alten Amt als Staatssekretär bezogen - zuzüglich zu seinem Ministergehalt von jährlich 147.000 Euro".

Machnig hält die Vorwürfe des SPIEGEL für nicht legitim und wehrt sie ab. "Jedweder Vergleich mit dem Fall Zimmermann in Thüringen entspricht nicht den Tatsachen", erklärt Machnig. Der SPIEGEL-Beitrag mit dem Titel: "Steinbrücks Helfer Machnig kassierte doppeltes Gehalt" fordert Machnig daher zu einer Gegendarstellung heraus die wir an dieser Stelle veröffentlichen.

"In Wahlkampfzeiten ist man sich offensichtlich für nichts zu schade. Das gilt auch für den SPIEGEL. Der SPIEGEL-Artikel nimmt trotz besseren Wissens Fakten nicht zu Kenntnis oder stellt sie bewusst in einen falschen Zusammenhang. Offenbar muss man sich in Wahlkampfzeiten inzwischen auch dann rechtfertigen, wenn man sich nach Recht und Gesetz verhalten hat.

Das Schreiben der Bundesfinanzdirektion, das an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lässt, liegt dem SPIEGEL vor.

Zu den Fakten:

1. Vor meiner Zeit als Wirtschaftsminister in Thüringen war ich fünf Jahre lang Staatssekretär im Bund. Nach dem Regierungswechsel im Bund 2009 bin ich auf Antrag des neuen Bundesumweltministers Röttgen in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Die Entlassung ist vom Bundeskabinett beschlossen und die Entlassungsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden.

2. Staatssekretären und politischen Beamten stehen nach ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand rechtlich bestimmte Versorgungsansprüche zu. Das ergibt sich aus dem Bundesbesoldungs- und Bundesversorgungsgesetz und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Jetzt so zu tun, als sei das in irgendeiner Weise neu oder außergewöhnlich, ist Heuchelei.

3. Die Versorgungsansprüche werden von der Bundesfinanzdirektion ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze unabhängig festgestellt. Darauf hat niemand, der Versorgungsansprüche hat, einen Einfluss. Die Bundesfinanzdirektion hat bestätigt, dass die Ansprüche aus meiner Tätigkeit als beamteter Staatssekretär auf der Grundlage des geltenden Rechts mit den Bezügen aus der Ministertätigkeit verrechnet worden sind. Die zuständigen Stellen im Bund und in Thüringen waren und sind immer informiert gewesen.

4. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2011 in einem ganz anderen Fall die gültige Anrechnungspraxis überprüft. Im Ergebnis wurde eine höhere Anrechnung von Bezügen bei ehemaligen Staatssekretären und politischen Beamten, die später wieder im öffentlichen Dienst tätig sind, festgelegt.

5. Auf unsere Anfrage hat die
Bundesfinanzdirektion festgestellt, dass sich „alle Verfahrensbeteiligten entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage/Rechtsauffassung“ verhalten haben.

6. Die Zahlen, die der SPIEGEL nennt, sind keine Z
ahlen der Bundesfinanzdirektion, die als unabhängige Behörde die Ansprüche berechnet.

Darüber hinaus stellen wir fest:

Jedweder Vergleich mit dem Fall Zimmermann in Thüringen entspricht nicht den Tatsachen. Alle zuständigen Stellen haben die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bestätigt. Im Fall Zimmermann hat selbst die Thüringer Staatskanzlei rechtliche Zweifel vorgetragen, ob eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zulässig ist. Dies ist auch der Grund, warum der Verdacht der Untreue gegen die Ministerpräsidentin vorliegt und die Immunität von Frau Lieberknecht aufgehoben worden ist. Der Vorwurf der „arglistigen Täuschung“ bezog sich darauf, dass die einschlägigen Vermerke, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand enthalten, dem Thüringischen Landeskabinett nicht vorgelegt worden sind."

*Eine Kopie des Originals der Erklärung der Bundesfinanzdirektion Mitte vom 12. September 2013 liegt der Redaktion SPREEZEITUNG vor.

Unser Kommentar: Jenseits des Wahlkampfklamauks, der hier medial inszeniert wurde, gehören die Bezüge und Versorgungsansprüche der Politiker auf den Prüfstand und sollten in Relation der Lebenswelten "normaler" Bürger gesetzt werden. Verlangen Politiker den Bürgern praktisch alles ab, so sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen. Schließlich spiegelt das Parlament die Gesellschaft wider. Damit darf auch vor Entscheidungsträgern nicht halt gemacht werden, wenn es heißt: Bitte den Gürtel enger schnallen! Mehrfach-Alimentierungen für Politiker aufgrund verschiedener Sachverhalte mögen rechtlich legitimiert sein - sachlich gerechtfertigt sind solche maßlosen Privilegien nicht.

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