Deutschlands repräsentative Demokratie auf dem Prüfstand

Im Gegensatz zur direkten Demokratie, bei der Bürger/Innen eines Staates wie etwa der Schweiz wichtige politische Entscheidungen direkt abstimmen, praktiziert Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 eine repräsentative Demokratie. Damit delegieren wir sämtliche Entscheidungsbefugnisse an die gewählten Volksvertreter. Wichtiger Grundpfeiler eines solchen demokratischen Systems ist allerdings der Anspruch, dass Abgeordnete im Parlament die Bevölkerung spiegeln. Trifft dies überhaupt noch zu oder muss unsere repräsentative Demokratie auf den Prüfstand?                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Im Gespräch mit dem Journalisten, Publizisten und Buchautor Wolfgang J. Koschnick. Nach dem Studium der Volkswirtschaft und Politikwissenschaft in Kiel, Houston (Texas) und Berlin arbeitete Koschnick als Journalist in den USA, unter anderem für den Boston Globe, das San Francisco Chronicle und zahlreiche andere Zeitungen und Zeitschriften. Zudem war er Leiter der Auslandsabteilung im Institut für Demoskopie Allensbach und Chefredakteur der Spartenzeitschriften Horizont, ZV+ZV und Copy.


 

Wolfgang Koschnick, die Legitimation zur repräsentativen Demokratie hier in Deutschland wird von Kritikern in Zweifel gezogen. Zu Recht? Immerhin schließt das Parlament weite Teile der Bevölkerung konsequent von Entscheidungsprozessen aus?

Wolfgang J. Koschnick

Foto: Wolfgang J. Koschnick

Journalist, Publizist und Buchautor

Koschnick: Große Teile der Bevölkerung sind im Bundestag und in den anderen Parlamenten überhaupt nicht vertreten. Das ist übrigens in fast allen Parlamenten der Welt ebenso. Das Volk vertreten die Volksvertreter jedenfalls nicht. Bei einigen Personengruppen wie Schülern, Studenten und Auszubildenden mag das vielleicht noch vertretbar sein, weil sie erst am Anfang ihres Werdegangs stehen, aber schon bei Arbeitslosen, Rentnern, Hausfrauen, Hartz-IV-Empfängern und alleinerziehenden Müttern sieht das ganz anders aus: Das sind in jedem Fall viele Millionen Menschen – weit mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung – und im Bundestag sitzt nur eine Handvoll Abgeordnete, die ihre soziale Situation aus eigener Erfahrung kennen.

Im parlamentarischen Alltag kommen sie also praktisch gar nicht vor. Man kann die Lücke auch in einer knappen Formel zusammenfassen: Alles in allem ist das untere Drittel der Gesamtbevölkerung in den Parlamenten durch niemanden vertreten – weder durch eine nennenswerte Zahl von Abgeordneten noch durch die politischen Parteien. Diese vielen Millionen Menschen tauchen in der politischen Repräsentanz aller Demokratien gar nicht erst auf. Sie sind die Unberührbaren unserer repräsentativ-demokratischen Welt. Das System lässt sie links liegen. Mehr als ein Drittel des „Volks“ ist ohne Volksvertretung. Seltsame Demokratie.

Personen etwa, die sich selbst als Rentner bezeichnen, fehlen völlig im Bundestag – dabei sind sehr viele Abgeordnete im Rentenalter. Aber Rentner ist keiner. Doch „da draußen im Lande“ leben über 25 Millionen Rentner – mehr als ein Viertel der Bevölkerung. Im Bundestag kommen sie dennoch nicht vor. Ganz ähnlich ist das bei Hausfrauen/Hausmännern: Nur zwei Abgeordnete geben als Beruf Hausfrau oder Hausmann an, in der Bundesrepublik aber leben über 15 Millionen Frauen, die sich ganz dem Haushalt und den Kindern widmen. Von den 709 Abgeordneten des 18. Bundestags sind nur 30,9 Prozent Frauen (219 Abgeordnete) – sie sind mit einem Anteil von rund einem Drittel also deutlich unterrepräsentiert. In der Bevölkerung haben sie aber die Mehrheit. Im Bundestag schrumpft die Mehrheit zur Minderheit.

Und wie sieht es mit dem Anteil an Hochschulabsolventen aus, die im Parlament vertreten sind?

Koschnick: Die überwiegende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat einen Hochschulabschluss: Tatsächlich haben über 90 Prozent der Bevölkerung aber keinen Hochschulabschluss: Sieht Vertretung des ganzen Volkes wirklich so aus? Tatsächlich sind Parlamente mittlerweile Organisationen, in denen Akademiker, Lehrer und Juristen und überdurchschnittlich gebildete Menschen unter sich bleiben. Ein Spiegelbild des Volkes stellt diese Gruppe auf gar keinen Fall dar. Arbeiter, also Leute, die ihr Einkommen durch körperliche Arbeit verdienen, sind im Bundestag so gut wie überhaupt nicht vertreten. So oder so: In der Gesamtbevölkerung machen Arbeiter viele Millionen aus – wie viele es genau sind, lässt sich nur noch schwer bestimmen, seit die offizielle Statistik Arbeiter und Angestellte unter dem Oberbegriff „Arbeitnehmer“ zusammenfasst. In der „Volksvertretung“ verschwinden sie in der Masse der Studierten.
 

 

Das führt im Prinzip zu einer sehr einseitigen Machtherrschaft. Mit welcher Begründung?

Koschnick: Es wird ja gern argumentiert, so ein ordentlicher Akademiker sei nun einmal wortgewandt, weltoffen und versiert in vielen Dingen – hingegen sei ein einfacher Arbeiter, der am Fließband stets die gleichen Flansche zusammenmontiert oder tagaus, tagein in einem Klärbecken mit einer langen Stange herumrührt, eher wortkarg, verschlossen und politisch desinteressiert. Das mag ja durchaus wahr sein. Doch es ändert nichts daran, dass genau so und nicht anders Herrschaft entsteht und sich verfestigt, nämlich durch den Ausschluss ganzer Bevölkerungsteile von den Schalthebeln der Macht. Da überrascht es nicht, dass bei allen wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte stets das untere Drittel besonders nachteilig zur Kasse gebeten wurde. Das sind ausgerechnet die Schwachen. Diejenigen, die sich am wenigsten wehren können. Wen wundert es da, dass die Realeinkommen der abhängig Beschäftigten seit ungefähr 1990 stetig sinken?

Welche Berufsgruppen befinden denn derzeit überwiegend über unser „Wohl und Wehe?

Koschnick: Angehörige des öffentlichen Dienstes sind in allen repräsentativen Demokratien sehr stark überrepräsentiert. Die Mitarbeiter des Staats drängen in die Parlamente. Die „Volksvertreter“ vertreten tatsächlich eher den Staatsapparat als das Volk. Daneben bilden Angestellte von politischen Parteien, Fraktionen und Verbänden sowie Rechtsanwälte und Notare die größten Berufsgruppen. Sie alle geben nur vor, das Volk zu vertreten. Tatsächlich tun sie das nicht. Überrepräsentiert sind auch bestimmte Kategorien von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen. Inzwischen sind sogar 22 Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten selbst Bundestagsabgeordnete und noch einmal 42 Angestellte von politischen Parteien und Fraktionen. Wen außer der politischen Kaste könnten sie denn repräsentieren? – eine absurde Verzerrung des Gedankens der Repräsentation.

Dann hat sich diese Schieflage schleichend entwickelt und im Laufe der Zeit verfestigt?

Koschnick: Die Zusammensetzung der Parlamente hat sich seit 1949 signifikant verändert. Fest im Sattel sitzen heute vor allem Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die in der Frühzeit der parlamentarischen Demokratie in der Bundesrepublik – zum Beispiel im 2. Bundestag von 1953 bis 1957 – nur 24,4 Prozent der Abgeordneten stellten. Heute stellen sie 34,6 Prozent, – über ein Drittel aller Abgeordneten – Tendenz steigend.

Deutlich ausgebaut haben ihre Repräsentanz auch die Juristen: Sie machten 22 Prozent aller Abgeordneten aus. Wie viele es im 18. Bundestag sind, lässt sich nicht ermitteln; denn die offizielle Bundestagsstatistik weist den Ausbildungsgang der Abgeordneten nicht mehr aus. Das lässt sich plausibel erklären: Über Jahrzehnte hinweg haben Kritiker darüber geklagt, der Bundestag sei eine Versammlung der Juristen. Da war es praktisch, dies nicht mehr in der Statistik auszuweisen, dann gab es nichts mehr zu meckern. An der Tatsache der Überrepräsentation der Juristen kann jedoch auch statistisches Vertuschen nichts ändern. 78 sind Lehrer: immerhin auch noch 12,5 Prozent.
 

 

Welche Probleme bringt eine Überrepräsentation von Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Parlament denn mit sich?

Koschnick: Die extreme Überrepräsentation von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ist geradezu ein Skandal. Darüber schreibt der Politikwissenschaftler Arnulf Baring: „Ein Symptom dieser Entartung ist die Tatsache, dass rund achtzig Prozent unserer Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst, aus den Gewerkschaften kommen. Im Bundestag sitzen unter über 700 Abgeordneten bestenfalls ein Dutzend, die wirklich etwas von Wirtschaft verstehen. Ein bürokratischer Apparat lenkt seinen Staat ohne klare ordnungspolitische Vorstellungen, ohne je die Welt gesehen, ohne je eigene Erfahrungen im Wirtschaftsleben machen zu müssen: eine drohnenhafte Herrschaftskaste.“

Die Zahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist seit der Wiedervereinigung um mehr als die Hälfte gesunken, und zwar von 6,74 Millionen im Jahr 1991 auf 3,16 Millionen im Jahr 2014. Angesichts dieser Zahlen ist es geradezu absurd, dass die Anzahl der Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst von Wahl zu Wahl beharrlich gestiegen ist, so als ob sich da draußen im wirklichen Leben nichts geändert hätte. Wäre die repräsentative Demokratie eine Demokratie, in der die Bevölkerung in ihrer Struktur auch nur annähernd repräsentiert wird, so hätte der Anteil der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zwischen 1991 und 2014 auf weniger als die Hälfte sinken müssen und auf gar keinen Fall steigen dürfen. Wenigstens wäre das so, wenn die politische Repräsentation etwas mit wirklicher Repräsentation zu tun hätte.

Also haben wir es durchaus mit äußerst bedenklichen Verzerrungen in der demokratischen Repräsentanz zu tun?

Koschnick: Es geht ja überhaupt nicht um demokratische Repräsentation. Es geht um politische Macht und den Zugang zu den öffentlichen Futtertrögen. Und die muss um jeden Preis ausgebaut werden. Schwindet der Anteil von Vertretern einer herrschenden Schicht, so wächst natürlich die Notwendigkeit, die Machtposition im Parlament umso stärker zu festigen. Auch dies zeigt deutlich, dass die schleichend zunehmende Verzerrung der Repräsentation nichts mit den Wechselfällen von Wahlausgängen zu tun hat: mal geht’s ’rauf, mal wieder ‘runter. Nein, der Anteil der Angehörigen des öffentlichen Dienstes steigt beharrlich und unabhängig vom Bevölkerungsanteil: Da haben sich mehrere soziale Gruppen nach und nach eine Machtbastion erobert und bauen sie von Wahl zu Wahl weiter aus.

Die Gewaltenteilung ist de facto längst abgeschafft. Die Überrepräsentation der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und vor allem der Beamten im Bundestag und in den Länderparlamenten ist dermaßen markant, dass fundamentale Prinzipien der parlamentarischen Demokratie in den Grundfesten erschüttert sind: der Grundsatz der Gewaltenteilung und der Grundsatz, dass alle Bürger die gleiche Chance haben sollten, als Volksvertreter gewählt zu werden.

Lässt sich die Gewaltenteilung in ihrer urspünglich erwünschten Wirkungsweise tatsächlich anzweifeln?

Koschnick: Von einer echten Gewaltenteilung kann schon lange keine Rede mehr sein. Die Verbeamtung der Parlamente hat die innere Struktur der repräsentativen Demokratie ad absurdum geführt. Fast die Hälfte der Abgeordneten kommt aus der staatlichen Exekutive. Wie soll man von der Legislative noch ernsthaft erwarten können, dass sie die Exekutive kontrolliert, wenn darin die gleichen Leute wie in der Exekutive sitzen? Ein äußerst bedenklicher Zustand, denn schließlich ist die Kontrolle der Exekutive eine der vornehmsten Aufgaben der Legislative in der Demokratie. Wenn aber alle Staatsgewalt in der Hand von politischen Parteien liegt, wird die Gewaltenteilung allein dadurch unterlaufen, dass ein und dieselbe Partei im Parlament die Gesetze macht, sie als Regierungspartei anwendet und durch parteiangehörige Richter überprüfen lässt.

So oder so sind Exekutive und Legislative miteinander verschmolzen; denn beide stehen unter der Dominanz einer politischen Partei oder Koalition und fassen keine wirklich selbstständigen Entschlüsse. Regierung und Bundestag werden faktisch aus der Parteizentrale der Mehrheitspartei oder der Koalitionsrunde gelenkt. Damit ist die Gewaltenteilung nicht bloß zerlöchert. Sie existiert nicht mehr. Die politischen Akteure haben sie unter lautem Absingen von wohlklingenden Bekenntnissen zu ihr und zur Demokratie abgeschafft.
Wenn sich in der politischen Wirklichkeit eines Staates nicht mehr wie bei Montesquieu Legislative und Exekutive als miteinander echt konkurrierende Gewalten gegenüberstehen, sondern einerseits ein Konglomerat aus Regierung und parlamentarischer Mehrheit und andererseits die Opposition als parlamentarische Minderheit, die zudem durch das Mehrheitsprinzip jederzeit überstimmt werden kann, kann von einer Gewaltenteilung vernünftigerweise nicht mehr die Rede sein. Alle Gewalten sind von Mitgliedern derselben politischen Parteien besetzt. Die Regierungspartei(en) ist(sind) der Staat. Festzuhalten bleibt: In der Zusammensetzung des Bundestags – wie im Übrigen auch der Länderparlamente – wird in Bezug auf Beruf, Alter oder Geschlecht die „soziale Struktur der Bevölkerung … nicht einmal annähernd widergespiegelt. In Wahrheit sind die Parlamente zu einem Spiegelbild der „gehobenen Schichten“ mutiert. Sie sind Instrumente der Herrschaft dieser Schichten über den Rest des Volks.
 

 

Welche Probleme bringt eine Beurteilung der Repräsentativität mit sich?

Koschnick: Bei der Beurteilung der Repräsentativität von Parlamentsabgeordneten gibt es eine Reihe von Schwierigkeiten. Im statistischen Sinne repräsentativ waren historisch bisher nur die „Volksvertretungen“ totalitärer Staaten wie der DDR. Sie haben die statistische Repräsentativität politisch erzwungen, indem sie im Vorhinein einen Verteilungsschlüssel für die zu besetzenden Sitze in der Volkskammer festlegten. Das kann nicht erstrebenswert sein.

Die Verzerrung der Repräsentativität in einem freiheitlich-demokratischen System liegt gewissermaßen in der Natur der Sache, weil bestimmte Berufsgruppen und Sozialschichten eher wählbar sind und andere eben nicht. Hauptschulabsolventen oder Bergarbeiter sind für die meisten Wähler nun einmal nicht so ohne weiteres wählbar wie Akademiker. Das bedeutet aber auch: Das politische System begünstigt die Verzerrung der Repräsentation aus einer Vielzahl von Gründen. Unter anderem etwa, weil Akademiker mitunter redegewandter sind als ungelernte Arbeiter mit Migrationshintergrund oder ein Beamter mehr Zeit hat als ein selbständiger Unternehmer, um ein politisches Amt auszufüllen. Die entstehende Schieflage benachteiligt aber eindeutig die Mehrheit der Bevölkerung und widerspricht dem demokratischen Ideal. Die Verteilung politischer Macht bedient sich undemokratischer Mechanismen und schreibt Privilegien von vornherein fest. Sprachlich mag „Volksherrschaft“ die korrekte Übersetzung des griechischen Worts „Demokratie“ sein. Inhaltlich ist sie das nicht.

In dieser Zusammensetzung können sich Parlamentarier kaum in die Lebensverhältnisse der Menschen einfühlen, wie dies zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen dieser Bürger unbedingt erforderlich wäre. Dennoch wird dieses essenzielle Manko so gut wie nicht diskutiert?

Koschnick: Der amerikanische Politikwissenschaftler Elmer Eric Schattschneider fasst diese Erkenntnis in der klassischen Formulierung zusammen: „The flaw in the pluralist heaven is that the heavenly chorus sings with a strong upperclass accent“: Der Makel im pluralistischen Himmel ist es, dass der himmlische Chor mit einem deutlichen Oberschichtakzent singt.

Nach einer Formulierung des deutschen Staatsrechtlers Carl Schmitt (1888-1985) bedeutet Repräsentation die Anwesenheit eines Abwesenden. Im Fall der Demokratie ist das die Fiktion des Souveräns – des Volks, vergegenwärtigt und vertreten durch Repräsentanten, die Gesetze schreiben und eine Regierung bilden. Wenn Abgeordnete die Gesamtheit des Volks und nicht nur ihre Wähler vertreten, soll durch sie eine Personifizierung des Volkes stattfinden, oder zumindest der Idee des Volkes. Beides könne repräsentiert werden, indem das Parlament eine Einheit darstellt und nicht eine Ansammlung unterschiedlicher Interessen. In dem Augenblick, in dem das Parlament in Interessengruppen und Parteiungen zerfällt, verspielt es seine Autorität.

Das klingt widersprüchlich…

Ja, denn substanziell ist der Begriff der „repräsentativen Demokratie“ ein Widerspruch in sich, denn das Prinzip der „Vertretung des Volks durch Repräsentanten“ wurde historisch bereits im Ansatz vereitelt: „Als im 18. Jahrhundert die liberalen Verfassungen formuliert wurden und das Prinzip der Volksvertretung in den Mittelpunkt der aufstrebenden politischen Ordnung gestellt wurde, war bereits klar, dass es sich dabei nicht um eine effektive Beteiligung der Bevölkerung handeln würde – nicht einmal der handverlesenen männlichen Bevölkerung, die damals als ‚das Volk‘ definiert wurde. Es handelte sich vielmehr um eine ‚relative Demokratie‘, das heißt, das Prinzip der Repräsentation eröffnete den Menschen den Zugang zur Macht, nur um ihn gleich wieder zu versperren.“


 

Am schlimmsten trifft es den ärmeren Teil der Bevölkerung. Anstatt parlamentarisch alle Hebel in Bewegung zu setzen, hier wieder für mehr Ausgewogenheit zu sorgen und den massiven Schieflagen, die u. a. durch den „größten Niedriglohnsektor Europas“ ja erst entstanden sind, wird das sogenannte abgehängte Prekariat teilweise verächtlich behandelt.

Koschnick: Die Einkommenskluft zwischen Arm und Reich in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten erheblich stärker gewachsen als in vielen anderen Industrienationen. Das zeigen regelmäßig auch die von der Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) veröffentlichten Berichte. Danach sind Vermögen in Deutschland stärker konzentriert als in vielen anderen OECD-Ländern. Die reichsten 10 Prozent der Deutschen besitzen 60 Prozent der Nettohaushaltsvermögen, im OECD-Schnitt halten die 10 Prozent der Reichsten „nur“ 50 Prozent der Vermögen. Insgesamt verschärft die Konzentration großer Vermögen die prekäre Lage der Haushalte mit niedrigem Einkommen. 2012 besaßen die 40 Prozent der ärmsten Haushalte aus 18 OECD-Ländern, für die Daten vorlagen, nur drei Prozent des Gesamtvermögens.

Stetig wachsende Ungleichheit belastet die gesamtwirtschaftlichen Aussichten eines jeden Landes. Werden die untersten 40 Prozent einer Gesellschaft abgehängt – also auch große Teile der Mittelschicht –, dann vergeudet sie darüber hinaus auch noch einen großen Teil ihres Potenzials. Ungleichheit ist ökonomisch ineffizient, da sie wichtige Ressourcen verschwendet. So hat die seit 1985 wachsende Ungleichheit dazu geführt, dass die Wirtschaft in 19 OECD-Ländern zwischen 1990 und 2010 um 4,7 Prozentpunkte weniger wuchs, als das bei stagnierender Ungleichheit der Fall gewesen wäre.

Die Umverteilung von „unten nach oben“ hat in den vergangenen Jahren allerdings nochmals enorm zugenommen. Warum?

Koschnick: „Noch nie in der Geschichte der OECD war die Ungleichheit in unseren Ländern so hoch wie heute”, resümiert der OECD-Generalsekretär Angel Gurría. Sie wächst langfristig und unaufhaltsam und schadet sowohl der Wirtschaft, als auch der Bevölkerung, insbesondere den sozial schwächeren Schichten.

Gründe, die wachsende Ungleichheit zu bekämpfen, gäbe also mehr als genug. Dennoch bleiben die demokratisch gewählten Regierungen untätig und schwächen so das soziale Gefüge und das wirtschaftliche Wachstum ihrer eigenen Länder. Ob bei Renten, Gesundheit, Bildung oder Steuern, überall wird stets den Leuten mit einem eher geringeren Einkommen in die Tasche gegriffen. Ganz nach der Devise: Mit denen kann man es ja machen. Denn ohne Lobby und Repräsentanten in den Parlamenten können sie sich nicht wehren. Die OECD konstatiert: Die Reichen werden immer reicher und die Armen immer ärmer. So abgedroschen sich das anhört, so wahr ist es.

In Deutschland ist diese Entwicklung besonders stark ausgeprägt: Die realen Haushaltseinkommen stiegen zwar jährlich um 0,9 Prozent, bei den Niedriglöhnen kamen davon allerdings nur 0,1 Prozent an, während die oberen zehn Prozent ihr Einkommen um 1,6 Prozent steigern konnten. Und die Politiker aller politischen Lager wirken bei der Umverteilung von unten nach oben tatkräftig mit – und behaupten in der Öffentlichkeit stets das Gegenteil: Sie lügen. Akademiker und eine lange Reihe ähnlicher Berufe und Sozialschichten sind in Demokratien eindeutig besser für die Übernahme und Ausübung von Herrschaft ausgestattet. Kein Wunder also, dass die Akademiker und gehobenen Sozialschichten vor lauter Begeisterung über die Segnungen der repräsentativen Demokratie geradezu überschäumen. Ihnen geht es ja sehr gut damit.

Mit welchen Argumenten wird denn ein Verhalten der Elite zugelassen, das die Schwächeren noch weiter schwächt und die Stärkeren zusätzlich stärkt?

Koschnick: Aus dem moralischen, sozialen und politischen Dilemma, das aus dieser Erkenntnis resultiert, kommt man eigentlich nur heraus, wenn man argumentiert, dass Akademiker nun einmal die besseren Menschen sind oder wenigstens doch die besser ausgebildeten Menschen und Nichtakademiker schlechtere Menschen, auf jeden Fall aber ein Stück doofer sind, und die Vorherrschaft der Akademiker gewissermaßen von der Natur oder gar von Gott gewollt sei. Da wird jeder akademisch Gebildete sofort freudig zustimmen. Aber gilt das auch für die vielen anderen Berufe und Schichten, die in allen demokratisch gewählten Parlamenten überrepräsentiert sind? Sind Männer wirklich bessere Menschen als Frauen? Oder Beamten bessere als Nichtbeamten? Öffentliche Angestellte? Lehrer? Juristen? Partei-, Gewerkschafts- und Verbandsfunktionäre? Stellen die wirklich den Funktionsadel der repräsentativen Demokratien dar? Eher doch nicht.

Was resultiert denn schlimmstenfalls daraus, wenn konsequent ganze Bevölkerungsteile von Entscheidungsprozessen direkt an der Quelle, also im Parlament, ausgeschlossen werden?

Koschnick: Sie kommen im Prozess der politischen Willensbildung erst gar nicht vor. Sie sind politische Unpersonen. Sie existieren nicht und werden nicht berücksichtigt. In repräsentativen Demokratien wirkt eine geradezu unheimliche, säkulare Dynamik der Selbstzerstörung, die es in anderen politischen Strukturen in dieser Nachhaltigkeit und Wirkmächtigkeit nicht gibt. Sie entfaltet in diesen Tagen, Wochen und Monaten ihre verhängnisvolle Wirkung und löst in den meisten Ländern der Europäischen Union eine Krise des politischen Willensbildungsapparats aus, an deren Ende der totale Zusammenbruch oder das allmähliche Abgleiten der Demokratien in präfaschistische Strukturen stehen könnte.

Der Erosionsprozess begann vor Jahrzehnten in den 1950er und 1960er Jahren fast beschaulich. Bis dahin beherrschten Weltanschauungsparteien die politische Szene. Sie waren Sammelbecken ideologischer Orientierung, kraftvoller Ausdruck sozialer Lagen und gesellschaftlicher Lager. Das gab ihnen Fundament, Farbe, Idee, Ethos, Antrieb und Personal. Ihre Anhänger verstanden sich selbst dann noch als Gesinnungsgemeinschaften, als sie das schon längst nicht mehr waren.


 

Politik und Medien widmen sich diesem Problem offensichtlich nicht. Womöglich ist es aber wesentliche Ursache für vielfältigste Probleme, massive gesellschaftliche Schieflagen, Unzufriedenheit in der Bevölkerung, den unübersehbaren Rechtsruck und der Abwendung von etablierten Parteien?

Koschnick: Im Streben, für möglichst viele Wähler attraktiv zu sein, mutierten die Weltanschauungsparteien von einst zu Volks- oder Allerweltsparteien („catchall parties“) und verloren dadurch nach und nach ihr klares Profil und mit ihm auch ihre Wähler. Der Parteienwettbewerb entpolitisierte sie substanziell. In den Allerweltsparteien ringen nicht mehr soziale Lebenswelten mit unterschiedlichen Entwürfen für eine gute Politik und Gesellschaft. Und nun folgte Schritt für Schritt und unerbittlich der lange Marsch ins politische Nichts. Um die Mehrheit der Wähler zu erreichen, unterhalten die Volksparteien viel zu enge Verbindungen zu Interessenverbänden, die ihnen im Gegenzug ein Massenreservoir leicht zugänglicher Wähler bieten.

Mit welchen Folgen?

Koschnick: Nach und nach bluten die Allerweltsparteien aus – und gefährden dadurch ihren eigenen Bestand. Es ist diese selbstzerstörerische Eigendynamik, die in allen repräsentativen Demokratien als machtvoll wirkende Kraft besteht und über Jahrzehnte das Ende der letzten Reste demokratischer Prozesse herbeiführt. Das beschreibt den heute erreichten Stand der politischen Parteienlandschaften in der demokratischen Welt. Die Bürger wissen längst, dass etwas faul ist im Staate, und zwar in jedem – ob das nun die USA, Deutschland, Frankreich, Österreich oder Japan ist. Den Parteimitgliedern mangelt es an ideeller Motivation; sie verlassen die schwerfälligen Apparate zu Hundertausenden. Den Parteiführern fehlen die Maßstäbe und Leitsterne für ihr politisches Handeln; sie eiern desorientiert und visionslos durchs Universum der Politik. Die Milieuforschung hat vielfältige Belege dafür geliefert, dass die Mitte der Bevölkerung überzeugt ist, man sei längst in nachdemokratische Zustände abgedriftet. Die Mitte wendet sich von der Politik ab. Und so sind Parteien nur noch Repräsentanzen siech vor sich hindämmernder Lebenswelten.

Die Angst vor Entscheidungen der Bürger und damit vor einer direkten Demokratie sitzt traditionell tief und geht zurück auf die Weimarer Zeiten mit der Parteienzersplitterung zurück. Lässt sich diese Angsthaltung im 21. Jahrhundert tatsächlich noch aufrechterhalten?

Koschnick: Als die Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland über das neu zu gründende Staatsgebilde nachdachten, entschieden sie sich für eine besonders rigide Variante der repräsentativen Demokratie, in der die Repräsentanten des Volks sehr viel zu entscheiden haben und das Volk selbst so gut wie nichts zu sagen hat. Sie taten das aus Misstrauen gegen das Volk; denn sie waren der Überzeugung, die Weimarer Republik sei an zu viel direkter Demokratie, an den vielen Volksbegehren und Volksentscheiden und der Radikalisierung der breiten Massen zugrunde gegangen. Dem Volk könne man nicht trauen. Wenn das gemeine Volk zu viel entscheiden darf, radikalisiere es sich unweigerlich vom linken und dem rechten Rand her.

Die repräsentative Demokratie beruht also auf einem tief sitzenden Misstrauen der Regierenden gegenüber dem Volk. Zweifellos ist dies eine Grundhaltung, die das Volk mit größtem Misstrauen gegenüber den Regierenden erfüllen sollte. Denn aus welchem Grund sollte das Volk den Regierenden trauen, wenn dieses Vertrauen nicht auf Gegenseitigkeit beruht?

Das Misstrauen von damals ist also bis heute geblieben?

Koschnick: Ob das Misstrauen der Gründerväter nicht ohnehin eine historische Fehlinterpretation war, soll hier gar nicht entschieden werden. Tatsache ist, dass sie sich für ein starkes System der Repräsentation ohne nennenswerte Beteiligung der repräsentierten Bevölkerung entschieden. Ein solches System steht und fällt mit der Qualität der Repräsentation. Wenn die Repräsentanten die Repräsentierten nicht ordentlich repräsentieren, bildet sich unweigerlich ein Sumpf aus Korruption, Kungelei und Vetternwirtschaft – der ideale Nährboden für eine Ochlokratie.

Eine direkte Demokratie, wie sie etwa in der Schweiz mit großem Erfolg praktiziert wird, erteilen Politiker hierzulande auch deshalb eine klare Absage, weil Wahlmanipulationen befürchtet werden. Deren Nachteile sollen die Nachteile durch Lobbyeinflüsse vermeintlich bei Weitem übertreffen. Halten Sie diese These für glaubwürdig und wie bekommen die Schweizer das in den Griff?

Koschnick: Zunächst einmal bleibt festzuhalten: Eine direkte Demokratie in Reinkultur gibt es nirgends und hat es nirgends je gegeben. Starke Elemente direkter Demokratie gibt es heute nur in einigen amerikanischen Bundesstaaten wie California oder Oregon und vor allem in der Schweiz. Aber auch dort herrscht ein Mischsystem: Das politische System der Schweiz ist bestenfalls eine halbdirekte Demokratie, in der das Volk zu einem gehörigen Teil auch durch das gewählte Parlament und seine Abgeordneten repräsentiert wird. Auch in Deutschland steht nur der Gedanke zur Diskussion, das bestehende schwerfällige System der repräsentativen Demokratie durch einige Elemente der unmittelbaren Demokratie aus dem Tiefschlaf zu wecken. Die Schweizerinnen und Schweizer wählen alle vier Jahre ihr Parlament und stimmen seit gut 150 Jahren im Schnitt drei- bis viermal pro Jahr als letzte politische Instanz über diverse Sachfragen auf allen Ebenen ab – in der Gemeinde, im Kanton und auf Bundesebene. Das übrigens kann gar nicht genug betont werden: Es geht in allen funktionierenden direkten Demokratien stets darum, das Volk an Sachentscheidungen zu beteiligen, nicht an Direktwahlen.

Was heißt das konkret?

Koschnick: Die direkte Demokratie taugt nicht für Personalentscheidungen. Den inhaltlich zutreffendsten Ausdruck zur Bezeichnung direkter Demokratie benutzt heute kaum jemand: Man spricht von sachunmittelbarer Demokratie, um ganz deutlich zu machen, dass Personalentscheidungen – also Wahlen – nicht zu den Charakteristiken einer lebendigen direkten Demokratie gehören. Personalentscheidungen werden von bundesdeutschen Politikern besonders gern und oft herangezogen, um den Nachweis zu erbringen, dass diese wagemutigen Speerspitzen des demokratischen Fortschritts nun dabei sind, „mehr Demokratie zu wagen“. Dabei tun sie das genaue Gegenteil, indem sie wahre Demokratie plebiszitär verfälschen. Die Vielzahl der Nachteile von repräsentativen Demokratien und das Übergewicht der Eigeninteressen und des Eigenlebens der Repräsentanten sind in der Schweiz zwar abgemildert. Aber sie sind gleichwohl wirksam. Die politische Kaste, die in den entwickelten repräsentativen Demokratien vom Volk losgelöst ihr Eigenleben führt und ihre Eigeninteressen durchsetzt, wird in der Schweiz so einigermaßen wirksam in Schach gehalten. Aber mehr auch nicht.
 

 

Die Schweizer werden allerdings auch zu Verfassungsänderungen befragt…

Koschnick: Eine Mehrheit des Volks und der Kantone muss jede Verfassungsänderung durch ein obligatorisches Referendum gutheißen (Volks- und Ständemehr). Das bedeutet: Damit eine Abstimmungsvorlage angenommen wird, muss in bestimmten Fällen zusätzlich zur Mehrheit der Bürger auch die Mehrheit der Stände, also der Kantone zustimmen. Darüber hinaus gibt es das Volksreferendum und die Volksinitiative. Durch ein Referendum können die Schweizer aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingreifen. Sie haben das Recht, über Parlamentsbeschlüsse nachträglich abzustimmen und sie zum Beispiel abzulehnen. Davor ist kein Parlamentsbeschluss sicher. Obligatorisch müssen Volk und Stände abstimmen über Änderungen der Bundesverfassung; über den Beitritt zu internationalen Organisationen; über für dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt. Über diese Bundesgesetze müssen die Stimmberechtigten innerhalb eines Jahres nach deren Annahme durch die Bundesversammlung entscheiden.

Viele Bestimmungen in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft müssen regelmäßig angepasst werden wie zum Beispiel die Zinssätze der Mehrwertsteuer. Auch Vorschläge zum Beitritt der Schweiz zu supranationalen Strukturen müssen dem Stimmvolk vorgelegt werden und die doppelte Mehrheit von Volk (Volksmehr) und Kantonen (Ständemehr) erhalten, um überhaupt in Kraft zu treten. Das fakultative Referendum kann gegen alle Gesetze oder Gesetzesänderungen ergriffen werden. Damit das Volk nachträglich über einen Entscheid des Parlaments entscheiden kann, müssen das mindestens 50.000 Personen bis spätestens 100 Tage nach Publikation des entsprechenden Textes mit ihrer Unterschrift bei der Bundeskanzlei verlangen. Dafür braucht ein fakultatives Referendum nur eine einfache Mehrheit des Stimmvolks. Mit ihrer Unterschrift können 100.000 Stimmberechtigte innerhalb von 18 Monaten durch eine Volksinitiative verlangen, dass die Verfassung in einzelnen Punkten geändert wird.

Das ist dann alles in allem ein umständliches und langwieriges Prozedere?

Koschnick: Ja, den bevor die Änderungen in Kraft treten, durchläuft jede Volksinitiative einen mehrstufigen Prozess. Wird das Begehren für gültig erklärt, berät zuerst der Bundesrat über dessen Inhalt, danach die eidgenössischen Räte. Handelt es sich um eine umstrittene Vorlage, die das Parlament spaltet, kann sich dieser Prozess über einige Jahre hinziehen.
In manchen Fällen erarbeiten die Räte einen direkten Gegenvorschlag, der als Alternative zur ursprünglichen Forderung der Initiative gemeinsam mit dieser zur Abstimmung kommt. Das Stimmvolk kann dann entscheiden, welche Version umgesetzt werden soll. Um angenommen zu werden, benötigen sowohl Volksinitiative wie der Gegenvorschlag das doppelte Mehr (Volk und Stände).

Auch im EU-Parlament wird die repräsentative Demokratie praktiziert. Insofern ist mit einer Entwicklung zu einer direkten Demokratie zeitnah kaum zu rechnen?

Koschnick: Im EU-Parlament wird in Wahrheit überhaupt keine Demokratie praktiziert; denn das EU-Parlament darf nur Themen erörtern. Entscheidungen darf es nicht fällen. Das darf nur die EU-Kommission. Die Diskussionen des EU-Parlaments haben noch weniger Relevanz als eine Diskussion am Stammtisch nach dem Genuss von 17 Bieren. Es hat nichts zu sagen.

 

Das Interview führte Ursula Pidun. Die gelernte Journalistin und Publizistin befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Politik, Wirtschaft und Soziales sowie Bürger- und Menschenrechte. Seit 1994 arbeitet sie als freie Journalistin für verschiedene Medien. Darüber hinaus war sie viele Jahre Pressesprecherin im Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände mit Sitz in Berlin.

Source: Journalist und Publizist Wolfgang J. Koschnick zum Thema repräsentative Demokratie.