Medienexpertin hält Rundfunk-Beitrag für verfassungswidrig
Dr. Anna Terschüren arbeitet derzeit für den NDR. In ihrer Dissertation zum Thema neuer Rundfunkbeitrag kommt sie zu einem eindeutigen Schluss: Der Rundfunkbeitrag wird im Sinne einer Zwecksteuer beigetrieben. Damit ist diese Zwangsabgabe verfassungswidrig.

Terschüren präsentiert darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Gründen, warum der Rundfunkbeitrag nicht unserer Verfassung entspricht. Und auch an der derzeitigen Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Sender inklusive der Hörfunkprogramme gibt es einiges zu bemängeln. Im folgenden Gespräch mit PN PettyNews erläutert die Medienexpertin ihre Gründe im Detail:
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