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Medienexpertin hält Rundfunk-Beitrag für verfassungswidrig

Dr. Anna Terschüren arbeitet derzeit für den NDR. In ihrer Dissertation zum Thema neuer Rundfunkbeitrag kommt sie zu einem eindeutigen Schluss: Der Rundfunkbeitrag wird im Sinne einer Zwecksteuer beigetrieben. Damit ist diese Zwangsabgabe verfassungswidrig.

SPZ/re

Terschüren präsentiert darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Gründen, warum der Rundfunkbeitrag nicht unserer Verfassung entspricht. Und auch an der derzeitigen Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Sender inklusive der Hörfunkprogramme gibt es einiges zu bemängeln. Im folgenden Gespräch mit PN PettyNews erläutert die Medienexpertin ihre Gründe im Detail:
  

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