Redaktion Spreezeitung


Grundsicherung darf nicht angetastet werden

Das Bedingungslose Grundeinkommen wird in den Parteien unterschiedlich gewichtet und kontrovers diskutiert. Während die SPD auch mit Andreas Nahles (einst glühende Gegnerin dieses Teils der Agenda 2010) offensichtlich an Hartz IV und Sanktionierungen festhalten möchte, ist es für die CSU „derzeit kein Thema“ und die CDU reagiert auf Anfrage nicht. Doch welche Position vertritt Bündnis 90/Die Grünen und inwieweit setzt sich diese Partei derzeit für ein solches Zukunftsmodell ein?

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB) sozialpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales zum aktuellen Status des BG in seiner Partei:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne)

(Fotograf: René Spalek)

„Seit der Gründung der Partei „Die Grünen“ (1980) gibt es bei uns eine intensive, lebhafte und kontroverse Debatte um das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Zu den Höhepunkten zählt zweifellos der Bundesparteitag in Nürnberg (2007). Das dort vom Landesverband Baden-Württemberg vorgeschlagene konkrete Modell, wurde bei 42 Prozent Zustimmung nur knapp abgelehnt.

 
Es gibt auch seitdem weder innerhalb der Fraktion noch innerhalb der Partei von Bündnis 90/Die Grünen eine eindeutige Positionierung zum Grundeinkommen.

 
Im letzten Bundestagswahlprogramm haben wir jedoch festgehalten, dass wir sowohl innerparteilich als auch im Wechselspiel mit der Gesellschaft die Debatte über das Grundeinkommen weiterführen wollen. Unser Ziel ist, „die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe zu verwirklichen.
 
Auch wenn es keine eindeutige Position im Hinblick auf ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, sind doch Elemente der Grundeinkommensidee in die grüne Programmatik eingeflossen wie die Forderungen nach einer Kindergrundsicherung, einer Garantierente, einem Sanktionsmoratorium und der Forderung nach einer lückenlosen Grundsicherung, bei der der Grundbedarf nicht durch Sanktionen angetastet werden darf, oder einer Studienfinanzierung mit einem Zweisäulenmodell, bei der die erste Säule einkommensunabhängig geleistet werden soll. An diesen grünen Forderungen und deren Weiterentwicklung arbeitet die grüne Bundestagsfraktion.
 
Im Frühjahr 2016 wird es darüber einen Parteikongress zu dem Thema geben, bei dem einerseits Leistungen für einzelne Gruppen (Kindergrundsicherung, Garantierente, negative Einkommensteuer für Erwerbstätige, Leistungen für Bildungsphasen und für Menschen mit Behinderungen) und andererseits diskutiert werden soll, welche Rolle die Forderung nach einem Grundeinkommen bei aktuellen Diskussionen, z.B. im Rahmen der Wachstumsdebatte, spielen könnte. Zur Zeitpolitik gab es gerade bei dem letzten Bundesparteitag einen Beschluss, dass wir dabei auch die Diskussion über das Grundeinkommen weiterführen werden.“

(Alle Fotos: René Spalek)

2 Responses to Grundsicherung darf nicht angetastet werden

  1. Helmut Josef Weber at 8:12

    Die Grundsicherung wird angetastet werden, denn bis 2030 werden mehr als 40% der Bevölkerung nur noch eine staatliche Rente unter Grundsicherung erhalten.
    Wer heute schon privat fürs Alter vorgesorgt hat, wird ja jetzt schon der Betrag bei der Grundsicherung abgezogen.
    Nur- wer kann von den 40% denn noch privat vorsorgen?
    Und wer es kann, der kauft anonym Goldmünzen für die zusätzliche Altersversorgung…

    Viele Grüße
    H. J. Weber

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  2. Werner S. at 12:58

    Sanktionen, erst recht 100%, verstoßen gegen Artikel 1 GG und gegen das Sozialstaatsprinzip.

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